++ Windenergieanlage Schöneberge ++

AfD-Fraktion fordert vollständige Aufklärung zur nachträglichen Lockerung von Natur- und Artenschutzauflagen an der Windenergieanlage Schöneberge

Nach Medienberichten über eine nachträgliche Aufweichung von Natur- und Artenschutzauflagen an der Windenergieanlage Schöneberge in Halver fordert die AfD-Kreistagsfraktion umfassende Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen sowie die zugrunde liegenden fachlichen Bewertungen.

Im Zusammenhang mit der Windenergieanlage Schöneberge in Halver hat die AfD-Kreistagsfraktion eine Anfrage an den Landrat gestellt. Hintergrund sind Berichte, wonach im Rahmen eines Änderungsverfahrens ursprünglich festgelegte Natur- und Artenschutzauflagen erheblich gelockert worden sein sollen.

Konkret geht es unter anderem um die Aufhebung von Bauzeitenbeschränkungen während der Brutzeit des Schwarzstorches, die Aufhebung einer ursprünglich vorgesehenen täglichen Betriebsruhe in sensiblen Brut- und Aufzuchtphasen sowie die Zulassung eines uneingeschränkten Tagbetriebs der Anlage. Dies erfolgte nach bisherigen Informationen trotz der Nähe eines bekannten Schwarzstorch-Brutplatzes sowie des Vorkommens weiterer windkraftsensibler Arten wie des Rotmilans.

Die Fraktion möchte im Rahmen ihrer Anfrage umfassend klären, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage diese Änderungen erfolgt sind. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die zugrunde liegenden Gutachten, deren Beauftragung und Finanzierung sowie die Frage, ob eigene Prüfungen oder Vor-Ort-Begutachtungen durch die zuständigen Fachbehörden erfolgt sind.

Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, welche Methoden und Datengrundlagen zur Bewertung der Flugbewegungen und Habitatnutzung der betroffenen Arten herangezogen wurden und über welchen Zeitraum entsprechende Erhebungen stattfanden. Ebenso soll dargelegt werden, inwieweit ehrenamtliche Naturschutzverbände, regionale Fachleute oder ornithologische Experten in die Bewertung einbezogen wurden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die behördliche Abwägung zwischen dem Schutz besonders geschützter Arten und dem Betrieb der Windenergieanlage. Die Fraktion möchte unter anderem wissen, welche Kriterien der Einschätzung zugrunde lagen, dass keine erhebliche Beeinträchtigung oder Barrierewirkung für den Schwarzstorch vorliegt, sowie ob ein langfristiges Monitoring der betroffenen Arten vorgesehen ist.

Zudem wird die Frage gestellt, ob im Rahmen des Änderungsverfahrens eine erneute artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt wurde und ob sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen den Mitgliedern des Kreistages vollständig zugänglich gemacht werden können. Auch mögliche fachliche oder rechtliche Einwendungen innerhalb der Verwaltung oder von externen Sachverständigen sollen Gegenstand der Beantwortung sein.

Aus Sicht der AfD-Kreistagsfraktion besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der vollständigen Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidungen, insbesondere vor dem Hintergrund sensibler Wald- und Brutgebiete sowie des dokumentierten Vorkommens geschützter Arten im Umfeld der Anlage.

Die Anfrage macht zudem deutlich, dass aus Sicht der Fraktion eine grundsätzliche Neubewertung energiepolitischer Prioritäten notwendig ist. Anstelle eines weiteren Ausbaus von Windenergieanlagen in ökologisch sensiblen Bereichen sollte aus Sicht der AfD-Kreistagsfraktion eine Rückkehr zur grundlastfähigen Kernenergie in Betracht gezogen werden, um Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, ohne Natur- und Tierwelt weiter erheblich zu beeinträchtigen. Ziel der Anfrage ist eine transparente Aufarbeitung der Entscheidungsgrundlagen sowie eine kritische Überprüfung der bisherigen Genehmigungspraxis.

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