Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion an die Verwaltung zum Thema

Nachzug von Drittstaatsangehörigen

Ehe und Familie haben in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert, der verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz gilt auch für Einwanderinnen und Einwanderer.

Der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist möglich, wenn der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis ist, über ausreichenden Wohnraum verfügt und die Sicherung des Lebensunterhalts vorweisen kann.

Darüber hinaus müssen bestimmte „Integrationsleistungen“ erfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Wie viele Personen sind im Rahmen einer Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen in den Märkischen Kreis gezogen? (Gebeten wird um eine Auflistung der Jahre 2010 – 2020)

2. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen? (Gebeten wird auch um Angaben des Alters der Personen)

3. Bei wie vielen der hinzugezogenen Personen handelt es sich um Frauen bzw. um Männer?

4. Erfassten die zuständigen Behörden, ob die Sicherung des Lebensunterhalts nach der erfolgten Familienzusammenführung gewährleistet werden kann?

5. Im wie vielen Fällen konnte die Sicherung des Lebensunterhalts nicht gewährleistet werden? (Gebeten wird um eine Auflistung der Jahre 2010-2020)

6. Wurde das Sprachniveau der hinzugezogenen Personen erfasst? Falls ja: Welches Sprachniveau konnten die hinzugezogenen Personen nachweisen?

7. Bei wie vielen dieser im Märkischen Kreis lebenden Personen, die eine Familienzusammenführung beantragt haben, bestand der begründete Verdacht einen Aufenthaltstitel erschleichen zu wollen?

8. Wie viele dieser im Märkischen Kreis lebenden Personen, die eine Familienzusammenführung beantragt haben, waren zuvor bereits verheiratet und erlangte selbst über eine Heirat den Aufenthaltstitel?

Für die Beantwortung dieser Anfrage bedanke ich mich im Voraus.