Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion an die Verwaltung zum Thema
Heimaturlaub von Asylbewerbern
Die lokalen und überregionalen Zeitungen berichten von Asylbewerbern, die für kurze Zeit wieder in ihre Heimatländer reisen, um beispielsweise Verwandte zu besuchen, an Familienfeiern und Beerdigungen teilzunehmen oder aber auch gelegentlich nach dem Zustand der eigenen Immobilie im Heimat- bzw. Herkunftsland zu schauen.
Wer als Flüchtling in das Herkunftsland reist, kann sich nicht darauf berufen verfolgt zu werden. Hier liegt die unbestreitbare Vermutung nahe, dass eine akute Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit gemäß Asylgesetz überhaupt nicht besteht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie hoch ist die Gesamtzahl der (bekannten bzw. bekannt gewordenen) Fälle von temporär heimreisenden Asylbewerbern im Märkischen Kreis?
- Welche Staatsangehörigkeit, aufgeschlüsselt nach Ländern, haben diese temporär Heimkehrenden?
- Welche Auswirkungen hat diese kurzfristige Heimkehr auf das Asylverfahren eines jeden Flüchtlings im Einzelfall?
- Gibt es unter den Betroffenen auch Menschen, deren Asylantrag noch gar nicht genehmigt oder sogar bereits abgelehnt worden ist? Gibt es unter diesen Heimaturlaubern rechtlich nur geduldete oder gar ausreisepflichtige Personen, bzw. wie hoch ist deren Anzahl?
- Gibt es legitime Gründe, aus denen eine temporäre Heimreise zu gestatten ist?
Für die Fragen 1 – 4 wird um eine Auflistung der Jahre 2010 – 2020 gebeten.
Hat der Märkische Kreis vom Widerruf des Schutzstatus der temporär Heimkehrenden Gebrauch gemacht?
Falls Ja: Wie vielen Personen wurde in diesem Zusammenhang der Schutzstatus aberkannt bzw. widerrufen?
(Gebeten wird ebenfalls um eine Auflistung der Jahre 2010 – 2020)
Für die Beantwortung dieser Anfrage bedanke ich mich im Voraus.