Unsere AfD Kreistagsfraktion lehnt den Passus zur Verhinderung „antidemokratischer Führungskräfte“ innerhalb des gemeinsamen Antrags von CDU, FDP und UWG zur Einstellung kommunaler Angestellter entschieden ab.
Im Redebeitrag unseres Fraktionsvorsitzenden Klaus Laatsch haben wir darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz ausreichend Regelungen vorsieht, um Beamte bei rechtskräftiger Verurteilung aus dem Dienst zu entfernen. Eine zusätzliche Definition „antidemokratischer Gesinnung“ birgt die Gefahr, dass Entscheidungen willkürlich getroffen und vor Gericht angefochten werden.
Auf unsere Nachfrage, wie eine „antidemokratische Gesinnung“ erkannt werden soll, konnten die Antragsteller der CDU, FDP und UWG keine Antwort geben.
Wir fragen uns daher: Steht im Märkischen Kreis bald eine Gesinnungsprüfung bei Einstellungen bevor?
Wir setzen uns für transparente und faire Verfahren ein, die auf dem Grundgesetz basieren und keine willkürlichen Maßnahmen zulassen.
